6. September 2023 | HOAI-Mindestsätze sind übliche Vergütung!In einem Rechtsstreit eines Architekten gegen seinen Auftraggeber hat das OLG München mit Urteil vom 15.06.2021 (Az.:9 U 631/20 Bau) festgestellt, dass es sich bei den aus der HOAI ergebenden Mindestsätzen um die übliche Vergütung handelt, die der Architekt fordern kann, wenn keine Honorarvereinabrung getroffen wurde. Der BGH hat eine gegen diese Entscheidung eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde nun mit Beschluss vom 01.03.2023 zurückgewiesen (Az.: VII ZR 661/21). Damit steht fest, dass die HOAI trotz des vom EuGH festgestellten Verstoßes gegen die EU-Dienstleistungrichtlinie für die Ermittlung von Honoraransprüchen herangezogen werden kann und die sich aus ihr ergebenden Mindestsätze die üblichen Honorare abbilden. |
10. März 2023 | Keine Kündigung wegen Mängeln vor Abnahme!§ 4 Nr. 7 Satz 3 VOB/B hält ebenso wie die hierauf rückbezogene Bestimmung in § 8 Nr. 3 Abs. 1 Satz 1 VOB/B bei Verwendung durch den Auftraggeber der Inhaltskontrolle nicht stand, wenn die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart worden ist. Diese Kündigungsregelung benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist daher unwirksam. Das hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 19.01.2023 entschieden (BGH, VII ZR 34/20). Wenn also während der Ausführug Mängel festgestellt werden, verbleibt es bei dem Recht zur Abnahmeverweigerung. |
6. Oktober 2022 | Wann gilt eine E-Mail als zugegangen?Wird eine E-Mail im unternehmerischen Geschäftsverkehr innerhalb der üblichen Geschäftszeiten auf dem Mailserver des Empfängers abrufbereit zur Verfügung gestellt, ist sie dem Empfänger grundsätzlich in diesem Zeitpunkt zugegangen. Dass die E-Mail tatsächlich abgerufen und zur Kenntnis genommen wird, ist für den Zugang nicht erforderlich. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 06.10.2022 entschieden (Az.: VII ZR 895/21). Damit stellt der BGH klar, wann Erklärungen in Textform im geschäftlichen Verkehr als wirkdam zugegangen gelten. |
3. Januar 2022 | 2022Wir wünschen allen Mandanten und Partnern ein vor Allem gesundes und erfolgreiches Jahr 2022. Gleichzeititg bedanken wir uns für die gute und erfolgreiche Zusammenarbeit im vergangenen, mit vielen Herausforderungen versehenen Jahr und freuen uns auf neue Aufgaben und Beratungen! |
29. Dezember 2021 | Baulandmobilisierungsgesetz – erste ErfahrungenAm 23. Juni 2021 ist das langdiskutierte und zum Teil umstrittene Baulandmobilisierungsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz erleichtert die bauplanungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit für Wohngebäude im unbeplanten Innenbereich und in geringem Masse auch im Außenbereich sowie die die Errichtung von sozial gefördertem Wohnraum. Gleichzeitig ergeben sich aus dem Gesetz Einschränkungen bei der Veräußerung von Grundstücken durch die Erweiterung kommunaler Vorkaufsrechte für mit Wohngebäuden bebaubare Grundstücke. Den Bundesländern ist es möglich, durch Verordnung bestimmte Gebiet als Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt zu definieren, wodurch erleichtert Baugebote durchgesetzt werden können oder die Umwandung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen der Genehmigung durch die Kommune bedarf. Während in Mecklenburg-Vorpommern noch keine Landesverordnung erlassen wurde, gibt es in anderen Bundesländern, vor Allem in Berlin und Hamburg erste Gerichtentscheidungen zur Anwendung des Baulandmobilisierungsgesetzes vor. Wir konnten inzwischen erste positive Erfahrungen für die Genehmigung von Neubauvorhaben im Außenbereich sammeln, die allerdings weiterhin nur außerordentlich stark eingeschränkt möglich ist. Gern stehen wir beratend zur Verfügung. |
12.11.2020 | Landgericht München bestätigt Mietminderung wegen Corona-SchließungErstmals hat ein Landgericht einem Einzelhändler die Minderung der Miete wegen der Corona-bedingten Schließung gestattet.Im Gegensatz zu bisherigen Urteilen anderer Landgerichte sieht das Urteil des LG München I die öffentlich-rechtlichen Maßnahmen nicht einseitig in der Risikosphäre des Mieters. Das Landgericht im saarländischen Zweibrücken und das Landgericht Frankfurt am Main hatten im Sommer einer Minderung der Miete bei Einzelhändlern noch abgelehnt, da weder ein Mangel der Mietsache, noch ein Fall der Unmöglichkeit vorliege. Das Landgericht München sieht das anders und sagt nun, dass der Mieter mindern dürfe, falls seine Verkaufsflächen aufgrund der Maßnahmen eingeschränkt nutzbar seien. Die Miete könne entsprechen herabgesetzt werden. Auch sei die Geschäftsgrundlage beeinträchtigt. Eine solche Störung der Geschäftsgrundlage könne zu einer Anpassung des Miet-oder Pachtvertrags im Wege der Reduzierung der geschuldeten Miete oder Pacht führen. Nun bleibt abzuwarten, wie die Berufungsinstanzen über solche Fälle entscheiden und eventuell mehr Rechtssicherheit herstellen. LG München I, Urteil vom 22.09.2020 – 3 O 4495/20 |
19.03.2020 | Corona und RechtSeit dem Einzug des Coronavirus beschäftigen wir uns täglich mit den daraus resultierenden Rechtsfragen vor allem aus Sicht unserer Mandanten als Arbeitgeber oder Unternehmer - eine große Herausforderung mit derzeit täglich neuen Problemfeldern für alle Teilnehmer des Wirtschaftslebens und Rechtsverkehrs. Wir sind für Sie da, bleiben Sie gesund! |
01.01.2020 | 2020Wir wünschen allen Mandanten, Partnern, Gerichten, Behörden und Freunden ein erfolgreiches, spannendes, ereignisreiches und friedvolles Jahr 2020. Im vergangenen Jahr durften wir erneut zahlreiche Immobilienprojekte und herausfordernde Mandate für die von uns betreuten Unternehmen und Privatpersonen begleiten. Wir freuen uns auf neue Herausforderungen in den nun beginnenden 20er Jahren!
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15.04.2019 | Empfehlung ist die beste Referenz!Wir freuen uns besonders über die erneute Nennung in der zusammen mit dem Bundesverband der Unternehmensjuristen von der dfv Mediengruppe herausgegebenen Studie „kanzleimonitor.de Empfehlung ist die beste Referenz“, in der wir besonders hervorgehoben in der Rubrik Immobilien- & Baurecht zusammen mit bundesweit fünf weiteren Kanzleien als „Hidden Champion“ bezeichnet und mit der besonderen Spezialisierung im öffentlichen Baurecht benannt und empfohlen werden. Diese Nennung im Rahmen einer bundesweiten Befragung von Unternehmensjuristen bestätigt unsere klare Ausrichtung: intensive, persönliche und zielorientierte Beratung in allen Belangen eines Unternehmens, insbesondere im Immobilienbereich. |
20.09.2018 | BGH bestätigt Recht des Vermierters zur hilfsweise ordentlichen Kündigung wegen ZahlungsverzugesIn zwei gestern verkündeten Urteilen hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die hilfsweise neben einer außerordentlichen und fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzuges erklärte ordentliche Kündigung eines Vermieters wirksam ist (Urteile vom 19. September 2018 - VIII ZR 231/17 und VIII ZR 261/17). Daran hatte das Landgerichit Berlin Zweifel, denn es vertrat die Auffassung, dass ein bereits durch fristlose Kündigung beendetes Mietverhältnis nicht mehr ordentlch gekündigt werden könne, wenn die fristlose Kündigung zunächst wirksam war und später durch nachgeholte Zahlung des Mieters unwirksam wurde. Damit steht fest, dass ein Mietverhältnis über Wohnraum bei Zahlungsverzug des Mieters jedenfalls unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen durch ordentliche Kündigung beendet werden kann. |
22.02.2018 | Neue Mindestlöhne für Dachdecker, Gebäudereiniger und das BaugewerbeDas Bundeskabinett billigte gestern die Mindestlohnverordnungen des Bundesarbeitsministeriums, welche die Ende 2017 von den Tarifvertragsparteien ausgehandelten Branchenmindestlöhne für Dachdecker und Gebäudereiniger für allgemeinverbindlich erklären. Ab dem 1. März 2018 sollen für Beschäftigte im Gebäudereiniger- und Dachdecker-Handwerk folgende Mindestlöhne gelten: Im Westen erhöht sich der Mindestlohn für Beschäftigte im Gebäudereiniger-Handwerk von 10,00 € auf 10,30 € pro Stunde, im Osten von 9,05 € auf 9,55 € pro Stunde. Eine Angleichung der Mindestlöhne in Ost und West ist für Dezember 2020 vorgesehen. Der Mindestlohn soll dann bundesweit 10,80 € pro Stunde betragen. Glas- und Fassadenreinigern steht ab Geltung der Verordnung ein Mindeststundenlohn von 13,55 Euro in den alten und 12,18 Euro in den neuen Bundesländern zu. 2020 soll dieser auf 14,10 € steigen. Gelernte Dachdecker haben ab dem 1. März 2018 Anspruch auf mindestens 12,90 € pro Stunde statt bisher 12,25 €. Der Mindestlohn für ungelernte Dachdecker fällt jedoch von 12,25 € auf 12,20 € pro Stunde. Eine Erhöhung für gelernte Kräfte ist für Januar 2019 vorgesehen. Der Mindestlohn für die betreffenden Beschäftigten soll dann auf 13,20 € steigen. Eine entsprechende Mindestlohnverordnung für das Baugewerbe billigte das Kabinett bereits am 31.01.2018. Auch diese Verordnung soll am 1. März 2018 in Kraft treten. Im Osten gilt für Beschäftigte in der Baubranche ab dem 1. März 2018 ein einheitlicher Mindeststundenlohn von 11,75 €, ab dem 01.03.2019 soll dieser auf 12,20 € steigen. Im Westen wird auch hier zwischen gelernten und ungelernten Kräften differenziert. Gelernte Kräfte sollen ab dem 01. März 2018 14,95 € und ab dem 01. März 2019 15,20 € pro Stunde erhalten. Für ungelernte Kräfte gilt ab dem 01. März 2018 ein Mindeststundenlohn von 11,75 € und ab dem 01. März 2019 von 12,20 €. |
03.01.2018 | 2018!Wir wünschen allen Mandanten, Partnern, Gerichten, Behörden und Freunden ein erfolgreiches, spannendes, ereignisreiches und friedvolles Jahr 2018 und freuen uns auf neue Herausforderungen. Gleich mit Beginn des Jahres befassen wir uns, wie auch schon in den vergangenen Monaten, intensiv mit der Anwendung des neuen Bauvertrags-, Archtitekten- und Bauträgerrechts und setzen diese umfangreiche Gesetzesreform in der Beratungspraxis um. Sprechen Sie uns gern an! |
22.12.2017 | Fröhliche Weihnachten!Wir wünschen unseren Mandanten und Partnern gesegnete Weihnachten und einen friedvollen Jahreswechsel verbunden mit herzlichem Dank für das auch in diesem Jahr entgegengebrachte Vertrauen. Wir freuen uns auf spannende Projekte und Beratungen im Neuen Jahr! Erneut wurden wir in der vor einigen Tagen veröffentlichten Studie „kanzleimonitor.de – Empfehlung ist die beste Referenz“ im Rahmen der jährlich stattfindenden Befragung von mehr als 5.000 Syndici aus 950 Unternehmen in Deutschland empfohlen und in die deutschlandweite Anwalts- und Kanzleienliste der Wirtschaftskanzleien aufgenommen, worüber wir uns besonders freuen. Mehr Informationen: www.kanzleimonitor.de |
07.12.2017 | Neues Bauvertragsrecht ab dem 01.01.2018 Mit der größten Reform des BGB seit seinem Bestehen vor gut 120 Jahren hat der Bundestag im Ergebnis eines langen Gesetzgebungsprozesses die bislang nur generellen gesetzlichen Regelungen zum Werkvertrag um zahlreiche spezielle Regelungen zum Bauvertrag, Architektenvertrag und Bauträgervertrag ergänzt und darüber hinaus das Werkvertragsrecht unter Berücksichtigung von Rechtsprechung und Praxis reformiert. Die Reform hat zum Teil erhebliche Auswirkungen auf die Rechtspraxis, insbesondere die Gestaltung von Bauverträgen, Architektenverträgen und Bauträgervertägen. Sprechen Sie uns gern an! |
02.11.2017 | Höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Pflegebranche sowie in der Land- und Forstwirtschaft und im Gartenbau Gestern ist die dritte Pflegemindestlohn-Verordnung in Kraft getreten. Allen Beschäftigten in der Pflegebranche ist damit weiterhin mindestens ein Stundenlohn in Höhe von 10,20 € im Westen, bzw. 9,50 € im Osten zu zahlen. Die neue Pflegemindestlohn-Verordnung sieht zum 01. Januar 2018 einen Anstieg des Branchen-Mindestlohnes auf 10,55 € pro Stunde im Westen und 10,05 € pro Stunde im Osten vor. Auch der Branchen-Mindestlohn für den Bereich der Land- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus wurde erhöht. Seit gestern ist den entsprechenden Beschäftigten bundesweit ein Mindestlohn in Höhe von 9,10 € pro Stunde zu zahlen. Beide Branchen-Mindestlöhne liegen damit über dem gesetzlichen Mindestlohn. Dieser beträgt derzeit 8,84 € pro Stunde. |
24.10.2017 | Stampfen, Schreien, Poltern… BGH entscheidet über Sozialadäquanz von Kinderlärm Mit Einführung des § 22 Abs. 1a BImSchG wurde durch den Gesetzgeber klargestellt, dass von Kindern verursachter Lärm in der Regel keine schädliche Umwelteinwirkung darstellt. Kinderlärm kann zwar stören, ist aber als sozialadäquat hinzunehmen. Nun klagte sich eine genervte Mieterin, die wegen des starken Lärms aus der Nachbarwohnung die Miete minderte, durch die Instanzen. Der Bundesgerichtshof entschied mit Beschluss vom 22.8.2017, Az.: VIII ZR 226/16, dass der Kinderlärm im Nachbarschaftsverhältnis nur begrenzt und schon gar nicht in jedem Fall hinzunehmen sei und verwies den Rechtsstreit zurück. Das in der vorherigen Instanz mit dem Fall befasste Landgericht hat sich nun im Rahmen einer Beweisaufnahme mit den konkreten Verhältnissen in der Wohnung auseinanderzusetzen und zu entscheiden, ob die vom BGH genannte Toleranzgrenze in diesem Fall überschritten wird und die Mietminderungen damit gerechtfertigt sind. |
23.10.2017 | Kein Anspruch auf Wiedereinstellung im Kleinbetrieb Die Betreiberin einer Apotheke (Kleinbetrieb i.S.d. § 23 Abs. 1 S. 2 KSchG) wollte diese schließen und kündigte sämtliche Arbeitsverhältnisse mit ihren Angestellten. Zur Schließung kam es jedoch nicht, der Betrieb wurde mit einem Teil der Belegschaft fortgeführt. Ein langjährig beschäftigter Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis nicht fortgeführt wurde, fühlte sich benachteiligt und klagte auf Wiedereinstellung – ohne Erfolg! Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 19.10.2017, Az.: 8 AZR 845/15) entschied kürzlich, dass einem Arbeitnehmer, der keinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz genießt, ein Anspruch auf Wiedereinstellung grundsätzlich nicht zusteht. Auch die Fortführung des Betriebes durch einen Dritten änderte hieran nichts. Die Betreiberin der Apotheke übergab diese anschließend einem Nachfolger. Aufgrund der wirksamen Beendigung des Arbeitsverhältnisses des Klägers zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs konnte dieser keinen Anspruch auf Wiedereinstellung gegen den Nachfolger geltend machen. |
05.10.2017 | Ferienwohnungen in Allgemeinen Wohngebieten Von der Öffentlichkeit nahezu unbemerkt hat der Bundestag die Baunutzungsverordnung (BauNVO) geändert. Zur Ausräumung der bislang bestehenden Rechtsunsicherheit, ob insbesondere in Wohngebieten Ferienwohnungen zulässig sind, werden Ferienwohnungen nunmehr mit nicht störenden Gewerbebetrieben und kleinen Beherbungsbetrieben gleichgesetzt und in Wohngebieten als zulässig angesehen (§ 13a BauNVO). Über die Anpassung bestehender Bebbaungspläne aber auch bei der Beantragung einer Umnutzung besteht damit die Möglichkeit, Ferienwohnungen in Wohngebieten zu zu lassen. |
2016-12-23 | Wir wünschen ein friedliches und besinnliches Weihnachtsfest im Zeichen des kommenden Lutherjahres: „Friede gilt mehr denn jedes Recht, und Friede ist nicht um des Rechtes willen, sondern das Recht um des Friedens willen gemacht. Darum, wenn ja eines weichen muss, soll das Recht dem Frieden weichen und nicht der Friede dem Rechte weichen.“ (Martin Luther). Zum Jahresende freuen wir uns besonders über die erneute Nennung in der zusammen mit dem Bundesverband der Unternehmensjuristen von der dfv Mediengruppe herausgegebenen Studie „kanzleimonitor.de Empfehlung ist die beste Referenz“, in der wir besonders hervorgehoben unter der Überschrift „Boutiquen schlagen die bekannten und internationalen Großkanzleien“ zusammen mit bundesweit vier weiteren Kanzleien als „Hidden Champion“ erwähnt sind. Diese Nennung im Rahmen einer bundesweiten Befragung von Unternehmensjuristen bestätigt unsere klare Ausrichtung: intensive, persönliche und zielorientierte Beratung in allen Belangen eines Unternehmens, insbesondere im Immobilienbereich. |
2016-07-01 | Es ist vollbracht: Nach einem intensiven Prozess zu Inhalten und Kompetenzen der Kanzlei sind diese nun auch weltweit einsehbar. Wir freuen uns über unseren Auftritt im World Wide Web. |
01.01.2020 | 2020Wir wünschen allen Mandanten, Partnern, Gerichten, Behörden und Freunden ein erfolgreiches, spannendes, ereignisreiches und friedvolles Jahr 2020. Im vergangenen Jahr durften wir erneut zahlreiche Immobilienprojekte und herausfordernde Mandate für die von uns betreuten Unternehmen und Privatpersonen begleiten. Wir freuen uns auf neue Herausforderungen in den nun beginnenden 20er Jahren!
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